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Mindestlohn in der Pflege!

Das Kabinett hat sich endlich dazu durchgerungen den Mindestlohn für Beschäftigte in der Pflege
einzuführen. Dies bedeutet das Pflegekräfte in Westedeutschland 8,50 Euro Stundenlohn, Pflegekräfte in Osten Deutschlands, 7,50 Euro Stundenlohn erhalten. Netto versteht sich.
Das bedeutet, das klar verbindlich jede Pflegekraft für nicht weniger als die genannten Stundenlöhne in der Pflege angestellt werden dürfen. Diese Regelung gilt zuerst einmal bis zum Jahr 2014.

Allerdings wird dies regelmäßig auf Wirkung  überprüft.
In Deutschland arbeiten in der Pflege gut 800 000 Menschen. Sowohl Männer (Krankenpfleger) als auch Frauen (Krankenschwestern). Die neue Regelung zum Mindestlohn gilt aber nur für die Pflegekräfte die Grundpflegeleistungen erbringen. Hierzu gehören Füttern, Waschen, Mobilisierung, heben- und tragen. Also die Bereiche die Körperlich einiges abverlangen.
Die Pflegebranche hat keinen einheitlichen Tarifvertrag. Dies macht die Tarifabschlüsse insgesamt schwierig.
Zum Vergleich bekommen Maler und Lackierer einen e Mindestlohn von gut 9,50 Euro, Dachdecker sogar einen Mindestlohn von 10,50 Euro.
Somit zeigt sich das die verhandelten Lohnuntergrenze für in der Pflege Beschäftige Menschen eher niedrig ausfallen.


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